Nachdem schon Deutschland, Frankreich, das Königreich Spanien, die Tschechische Republik und die Republik Italien eine drastische und zum Teil rückwirkende Verringerung der Einspeisevergütungen umgesetzt oder vorangekündigt hatten, hat nun die britische Regierung am 23. März 2011 bekanntgemacht, daß sie die Solarförderung ebenfalls drastisch vermindern will. Demzufolge soll die Unterstützung für Photovoltaikanlagen ab 250 kW Leistung um über 70 % von 29,3 p/kWh auf hinfort 8,5 p/kWh abgesenkt werden. Die Bekanntgabe hatte bereits Auswirkungen: geplante Investments in England wurden von einzelnen Investoren kurzfristig abgesagt.
Christoph Marloh, Geschäftsführer von Grundbesitz 24, dem Emittent von Renditefonds für nachhaltige Wohnimmobilien sagt dazu:
„Zu den auch finanziell nachhaltigen Investments gehören insbesondere Wohnimmobilien. Diese sind für mehr als 30% des deutschen Endenergieverbrauches zuständig. Wohnimmobilien haben im Unterschied zu PV-Installationen nicht nur nach 20 Jahren eine solide Exit-Perspektive, sondern lassen sich gegenwärtig auch ohne teure Subventionen gewinnbringend energetisch sanieren. Mit energetischen Sanierungen tragen die Nachhaltigen Wohnimmobilien Renditefonds von Grundbesitz 24 bei, bestmöglichen Vermögenserhalt mit Gewinnen für Umwelt, Investoren und Mieter zu verbinden.“ Nähere Angaben: zu Christoph Marloh sind hier abrufbar.
Im Dezember 2010 hatte bereits Spanien auf Grund des Budgetdefizits rückwirkend die Förderung für Solarstrom gekürzt. Am 3. März 2011 folgte die Administration des bislang als budgetär zuverlässig geltenden Italien. Emissionshäuser mit massiv fremdfinanzierten Beteiligungsprodukten sehen sich in diesen Ländern mit beträchtlichen Schwierigkeiten konfrontiert.
Christoph Marloh, CEO von Grundbesitz 24, dem Emittent von Fonds für nachhaltige Wohnimmobilien sagt dazu: „Bei massiv verschuldeten Staaten bestätigt sich zum wiederholten Mal die finanzielle Hackordnung: zuerst PIMCO, dann die inländische Schwerindustrie, dann sämtliche anderen Investoren. Optimale Sicherheit gewähren nur Investitionen, die sich von Hause aus rechnen. Das war schon zu Fuggers Zeiten so. Wohnimmobilien zählen zu den präferierten Anlageformen langfristig erfolgreicher, vermögender Privatpersonen und Institutionen“. Nähere Informationen: von Christoph Marloh.
Das Königreich Spanien hatte am 24.12.2010 ein Gesetz veröffentlicht, wodurch die Kürzung der Einspeisevergütung für PV-Anlagen um 15% für die kommenden 3 Jahre erfolgen soll. Die Schmälerung betrifft auch aktuell produzierende Anlagen. Sie erfolgt, obwohl die Einspeisevergütung wie in der Bundesrepublik Deutschland „von den Konsumenten finanziert“ wird. In den Jahren 2008 und 2009 hatten deutsche Solarfonds 630.000.000 Euro in spanische Solaranlagen investiert. Hochgradig gehebelte Fonds müssen in nächster Zeit auf Auszahlungen verzichten oder sind in Gefahr, notleidend zu werden. Ob Klagen von ausländischen Geldgebern vor spanischen Gerichten Erfolg haben werden, erscheint unklar.
Am 03. März 2011 hatte die italienische Regierung die Verabschiedung des Regierungsgesetzes (decreto legislativo) zur Umsetzung der Direktive 2009/28/EG zur Förderung der Verwendung von Energie aus erneuerbaren Quellen („Neue Energiedekret“) bekanntgemacht. Entgegen den Erwartungen, die das Ministerialdekret vom 6. August 2010 („Conto Energia 3“) geweckt hatte, wird mit dem Beschluß des Neuen Energiedekrets die Disposition und Fortführung von aktuell laufenden Investments in schwerwiegender Weise gefährdet. Hierdurch kann der gesamten Solarenergieindustrie in der Republik Italien nachhaltiger Schaden zugefügt werden. Die verabschiedeten Änderungen können eine sofortiges Aus privater Investitionen sowie der Finanzierungen durch Finanzinstitute bewirken wie auch neue Vorhaben verhindern. Das Neue Energiedekret sieht vor, dass die Fördertarife des seit dem 1. Januar 2011 geltenden Conto Energia 3 einzig noch denjenigen PV-Anlagen zuerkannt werden, die bis spätestens zum 31. Mai 2011 tatsächlich an das Stromnetz angeschlossen werden. Alle Photovoltaikanlagen, die nach dem 31. Mai 2011 an das Stromnetz angeschlossen werden, bekommen die noch durch ein bis spätestens zum 30. April 2011 zu erlassendes neues Gesetz festzulegende Fördertarife. Nach nichtamtlichen Unterlagen beabsichtigt die Administration, diese Fördertarife stark zu und hierbei unter anderem die Verringerung der Materialkosten zu beachten und eine jährliche Deckelung der Gesamtfördermenge vorzusehen. Selbst wenn die allgemein bekannt gewordenen Regelungen in etlichen Jahren als verfassungswidrig eingestuft werden, dürfte der Verlust für die junge Solarenergiebranche beträchtlich sein.
Zu den Nachhaltigen Wohnimmobilien Renditefonds:
Die Fonds investieren in Objekte in norddeutschen Ballungsräumen ab Baujahr 1960 und streben die energetisch nachhaltige Bewirtschaftung des zu erwerbenden Bestandes an. Wohnimmobilien sind für mehr als 30 Prozent des Primärenergiebedarfs verantwortlich. Durch energetische Sanierungen kann der Primärenergiebedarf je nach Baujahr um bis zu 80% reduziert werden. Für die Objekte im Bestand des ersten Fonds ist ein Verbrauch von Primärenergie von unter 100 kWh/m2a und eine gesamte Einsparung von 102 Millionen kWh beziehungsweise 10,2 Millionen Ltr. Heizöl geplant. Mit der eingesparten Energie ließe sich Wärmedamm-Werkstoff für eine Stadt von über 4.000 Einfamilienhäusern produzieren. Der Fonds verbindet einen beachsichtigten Nachsteuer-Überschuß von 6,9% p.a. mit dem verbesserten Schutz von Mietern vor künftig weiter steigenden Energiepreisen. Die fortlaufenden Auszahlungen betragen im Durchschnitt 4,6 % pro Jahr Sie beginnen mit 2,7 Prozent in 2011 und steigen auf 7 % per annum zum Ende der Laufzeit. Am Schluss der Laufzeit erfolgt zusätzlich zu den fortlaufenden Auszahlungen und der Kapitalrückzahlung eine weitere Auszahlung an die Investoren aus dem prognostizierten Veräußerungsgewinn. Mittels frühzeitiger Koordination mit den Behörden werden möglicherweise gegebene soziale Belange von Mietern berücksichtigt.
Über Grundbesitz 24:
Die Grundbesitz 24 GmbH besitzt eine erfolgreiche Leistungsbilanz im Arbeitsgebiet der Akquisition, der Finanzierung, der Entwicklung, der Bewirtschaftung und der Vermarktung von Mehrfamilienhäusern und Wohnanlagen. Unter der Direktion des Geschäftsführers Rudolf Marloh hat die Grundbesitz 24 GmbH von 2002 bis 2005 einen Wohnimmobilienbestand von Euro 6,8 Millionen erworben, mit einer Gewinnmarge in Höhe von 7Prozent bewirtschaftet und mit einem Gewinn von 26% vermarktet (IRR der GmbH=8Prozent vor Steuern). Zuvor hatte Herr Marloh als Alleingeschäftsführer der Telos Haus und Grund Hamburg GmbH von 1997 bis 2000 einen Bestand an Wohnimmobilien von Euro 37,8 Millionen akquiriert, mit einer Gewinnmarge von 9 % verwaltet und mit einem Gewinn in Höhe von 20 Prozent vermarktet (IRR der GmbH = 11% vor Steuern).